Die Vergabe von F&E-Leistungen kann ohne Wettbewerb erfolgen, wenn sie wissenschaftlichen Aufgaben dient, wobei die Wissenschaftsfreiheit und spezifische wissenschaftliche Zielsetzungen berücksichtigt werden.
Weiterlesen »Seit den Anfängen seiner Karriere setzt Dr. Rainer Noch Maßstäbe im Ausschreibungs- und Nachprüfungswesen. Bereits während seines Studiums sammelte er wertvolle Erfahrungen, die er durch eine halbjährige Tätigkeit im Referat für öffentliches Auftragswesen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie eine Promotion zum Thema Rechtsschutz im Vergaberecht gezielt ausbaute.
Seine Kanzlei hat sich als eine der führenden Beratungsadressen für Institutionen und Unternehmen etabliert, die im Bereich des Vergaberechts höchste Ansprüche an Expertise und Service stellen. Mit ihrem Sitz im Herzen von München, am Theresienhof, bietet die Kanzlei eine exzellente Anlaufstelle für Mandanten aus verschiedensten Sektoren.
Als Fachanwalt für Vergaberecht vereint Dr. Rainer Noch in seiner Beratung juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die praktischen Anforderungen des öffentlichen Auftragswesens. Er erkennt die Herausforderungen, denen Unternehmen und Institutionen bei der Durchführung von Ausschreibungen und Vergabeverfahren gegenüberstehen.
Seine fachliche Expertise zeigt sich nicht nur in seiner anwaltlichen Tätigkeit, sondern auch in seinen Publikationen. Das Handbuch „Vergaberecht kompakt“, nun in der 8. Auflage erschienen, hat sich als unverzichtbares Nachschlagewerk etabliert und begleitet Fachleute seit Jahren. Darüber hinaus engagiert sich Dr. Noch als Fortbilder in Fachanwaltskursen für Bau- und Vergaberecht und gibt sein Wissen an die nächste Generation von Spezialisten weiter. Mit seiner Erfahrung trägt er dazu bei, die Standards im Vergaberecht kontinuierlich zu definieren.

